Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) sieht in dem möglichen neuen Modell für die Rundfunkgebühren, das eine einheitlichen Betrag für alle Geräte bringen könnte, einen „künstlich geschaffenen Wachstumshemmer“ für die gesamte Internetbranche in Deutschland. Wie das Online-Magazin Carta berichtet hatte, könnten ab 2013 Besitzer von internetfähigen Computern und Mobiltelefonen mit einem monatlichen Beitrag von 17,98 Euro belegt werden. Marcel Pirlich, Leiter des Arbeitskreises Mobile Internet & Entertainment im BVDW, sieht darin laut Mitteilung eine „De-facto-Kopfprämie“, die insbesondere für Jüngere einer Internetsperre gleichkomme. Zudem sei unklar, wie die Kontrollen stattfinden sollen.
Diskutiert werden eine modifzierte Version des derzeitigen Systems der Geräteabgabe, nach dem die Gebühren für eingesetzte Geräte erhoben werden. Im Gespräch ist auch ein neues Modell mit einer Abgabe je Haushalt. Die Ministerpräsidenten wollen darüber im Juni 2010 entscheiden. Martin Stadelmaier, Chef der in der Rundfunkpolitik federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, erläutert in einer Mitteilung, die seit 2007 erhobene Gebühr für Computer sei deshalb gegenüber Fernsehgeräten ermäßigt, „weil der damalige technische Stand meist nur das Hören von Radiosendern zuließ. Dies dürfte schon heute überholt sein, 2013 in jedem Fall. Insofern gäbe die Fortentwicklung des Gerätebezugs gegenüber der jetzigen gesetzlichen Regelung nichts Neues wieder“. Insgesamt wären rund 0,6 Prozent der Rundfunkteilnehmer davon betroffen, so Stadelmaier.
BVDW-Präsident Arndt Groth befürchtet, insbesondere bei der Etablierung des mobilen Internets könne Deutschland nach einer Erhöhung der Rundfunkgebühr im internationalen Vergleich den Anschluss verlieren. „Das Web ist das Medium unserer Zeit und wird zukünftig noch eine bedeutendere Rolle in der Gesellschaft spielen“, sagte Groth. Axel Schmiegelow, Vorsitzender der Fachgruppe Social Media im BVDW, ergänzt, die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten stellten in der gesamten Onlinenutzung nur einen Bruchteil dar. „Es gibt keine Rechtfertigung für eine Erhöhung der ‚Content-Steuer‘ GEZ-Gebühr, da die Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte nicht zu-, sondern abgenommen hat.“
Quelle: heise.de
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